Ihr Anwalt für Cybercrime und IT-Strafrecht

Spezialisierte Strafverteidigung im Cybercrime und IT-Strafrecht in Dresden. Hilfe bei Vorladung, Hausdurchsuchung und Anklage wegen Computerbetrug, Hacking, Datenhehlerei und Delikten im Internet.

Ihre kompetente Verteidigung

Eine Vorladung von der Polizei, eine Hausdurchsuchung am frühen Morgen oder ein Schreiben der Staatsanwaltschaft – wenn der Vorwurf einer Straftat im Internet im Raum steht, ist das ein Schock. Die digitale Welt ist komplex und das IT-Strafrecht ist es auch. Jetzt ist besonnenes Handeln und die sofortige Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt entscheidend.

Als Ihr Anwalt für Strafrecht mit Fokus auf Cybercrime in Dresden stehe ich Ihnen mit der notwendigen Expertise und strategischem Weitblick zur Seite. Ich übersetze das "Beamtendeutsch" und die technischen Fachbegriffe für Sie und entwickle eine Verteidigungsstrategie, die auf Ihren individuellen Fall zugeschnitten ist.

Warum ein Spezialist für IT-Strafrecht entscheidend ist

Cybercrime-Verfahren sind keine gewöhnlichen Strafverfahren. Sie erfordern nicht nur tiefgreifende Kenntnisse des Strafgesetzbuches, sondern auch ein fundiertes technisches Verständnis für digitale Spuren, IP-Adressen, Verschlüsselung und die Funktionsweise des Internets. Ermittlungsbehörden wie das LKA Sachsen rüsten technisch massiv auf. Nur ein Anwalt, der hier auf Augenhöhe agieren kann, ist in der Lage, die Ermittlungsarbeit kritisch zu hinterfragen und die Rechte des Beschuldigten wirksam zu verteidigen.

Meine Schwerpunkte im Cybercrime – Ich verteidige Sie bei Vorwürfen wie:

  • Computerbetrug (§ 263a StGB): Manipulation von Datenverarbeitungsvorgängen, um sich zu bereichern. Anders als beim klassischen Betrug wird hier keine Person getäuscht, sondern direkt auf einen Computerprozess eingewirkt, beispielsweise durch die unbefugte Verwendung von Daten oder die falsche Gestaltung eines Programms.
  • Ausspähen & Abfangen von Daten (§§ 202a, 202b StGB): Das sogenannte "Hacking". Verschaffung von Zugang zu fremden Systemen oder das Abgreifen von Daten, die nicht für Sie bestimmt sind.
  • Datenhehlerei (§ 202d StGB): Der Erwerb, die Weitergabe oder der Verkauf von Daten, die durch eine rechtswidrige Tat (z. B. Hacking) erlangt wurden, oft im Zusammenhang mit dem Darknet.
  • Betrug im Internet: Warenbetrug auf Plattformen wie eBay Kleinanzeigen, Fake-Shops oder Abo-Fallen.
  • Verletzung des Urheberrechts: Illegales Filesharing von Filmen, Musik oder Software.
  • Straftaten im Darknet: Handel mit illegalen Gütern, Drogen oder Daten über anonymisierte Netzwerke.
  • Identitätsdiebstahl: Unbefugte Nutzung persönlicher Daten zur Begehung von Straftaten.
Erste Hilfe im Notfall

3 Regeln, die Sie sofort befolgen müssen

Wenn Sie mit einem strafrechtlichen Vorwurf im Cybercrime konfrontiert werden, ist es wichtig, schnell und besonnen zu handeln. Diese Schritte leiten Sie sicher durch die erste Phase – vom Schweigen bis zur direkten Kontaktaufnahme.

  • 1. Schweigen Sie!

    Sie haben das Recht zu schweigen. Jede Aussage ohne anwaltliche Beratung kann gegen Sie verwendet werden. Bleiben Sie ruhig und sagen Sie nichts zur Sache.

  • 2. Unterschreiben Sie nichts!

    Unterzeichnen Sie keine Protokolle oder Sicherstellungslisten, bevor ich diese geprüft habe. So vermeiden Sie ungewollte Nachteile.

  • 3. Kontaktieren Sie mich sofort!

    Lassen Sie uns in einem Erstgespräch Ihre Verteidigungsstrategie aufsetzen. Je schneller ich eingebunden bin, desto besser kann ich Ihre Rechte schützen.

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